Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 40

Welche der aufgeführten Fischarten haben nach der Landesfischereiordnung dasselbe Mindestmaß?

ASchleie und Bachforelle · richtig
BHecht und Barsch
CNase und Rotauge
Warum · KI-ErklärungIn der rheinland-pfälzischen Landesfischereiordnung ist für Schleie und Bachforelle jeweils ein einheitliches Mindestmaß von 25 Zentimetern festgelegt. Bei den anderen genannten Paaren weichen die Maße voneinander ab oder für eine Art gilt gar kein gesetzliches Mindestmaß wie beim Flussbarsch.