Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 41

Welche der aufgeführten Fischarten haben nach der Landesfischereiordnung dasselbe Mindestmaß?

ABachsailbling und Äsche
BHecht und Zander
CRotauge und Rotfeder · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz besitzen Rotauge und Rotfeder laut Landesfischereiordnung ein identisches Mindestmaß von 15 Zentimetern. Die anderen genannten Artenpaare unterscheiden sich hingegen deutlich in ihren gesetzlichen Vorgaben, da Zander ein höheres Mindestmaß als Hechte und Äschen ein höheres als Bachsaiblinge haben.