Welche Schonzeit hat der Zander nach der Landesfischereiordnung?
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz ist der Zander vom 1. April bis zum 31. Mai gesetzlich geschont. Dieser Zeitraum schützt die Fische während ihrer Laichzeit und der anschließenden Bewachung des Geleges. Außerhalb dieser Frist darfst du den Zander unter Beachtung des Mindestmaßes beangeln.