Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 19

Darf der Fischfang auf überfluteten Grundstücken ausgeübt werden?

ANein, da die Fische dann dem Grundstückseigentümer gehören
BJa, mit Ausnahme gewerblicher Anlagen und eingefriedeten Grundstücken, Hofräumen und fremden Fischgewässern · richtig
CJa, ohne Ausnahme
Warum · KI-ErklärungAuf überfluteten Grundstücken erstreckt sich dein Fischereirecht grundsätzlich auch auf die Wasserflächen außerhalb des normalen Ufers. Aus Gründen des Eigentumsschutzes und der Privatsphäre sind befriedete Grundstücke, Hofräume, gewerbliche Anlagen sowie fremde Fischgewässer jedoch gesetzlich von diesem Betretungs- und Fangrecht ausgenommen.