Darf der Fischfang auf überfluteten Grundstücken ausgeübt werden?
Warum · KI-ErklärungAuf überfluteten Grundstücken erstreckt sich dein Fischereirecht grundsätzlich auch auf die Wasserflächen außerhalb des normalen Ufers. Aus Gründen des Eigentumsschutzes und der Privatsphäre sind befriedete Grundstücke, Hofräume, gewerbliche Anlagen sowie fremde Fischgewässer jedoch gesetzlich von diesem Betretungs- und Fangrecht ausgenommen.