Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 16

Ist das Schlachten von Fischen gesetzlich geregelt?

ANein
BJa, durch Bundesrecht · richtig
CJa, durch Gemeindeordnung
Warum · KI-ErklärungDas Betäuben und Töten von Tieren, einschließlich Fischen, ist im bundesweiten Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Diese Vorschriften gelten einheitlich in ganz Deutschland und stellen sicher, dass den Fischen keine vermeidbaren Schmerzen zugefügt werden. Einzelne Gemeinden haben hierfür keine gesetzliche Regelungskompetenz.