Ist das Schlachten von Fischen gesetzlich geregelt?
Warum · KI-ErklärungDas Betäuben und Töten von Tieren, einschließlich Fischen, ist im bundesweiten Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Diese Vorschriften gelten einheitlich in ganz Deutschland und stellen sicher, dass den Fischen keine vermeidbaren Schmerzen zugefügt werden. Einzelne Gemeinden haben hierfür keine gesetzliche Regelungskompetenz.