Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 14

Dürfen offene Gewässer im Sinne des Fischereirechts für den Fischwechsel geschlossen werden?

ANein, niemals
BJa, bei einer ansteckenden Fischkrankheit
CJa, auf Antrag bei der zuständigen Fischereibehörde · richtig
Warum · KI-ErklärungGrundsätzlich muss der freie Fischwechsel in offenen Gewässern gewährleistet bleiben, um den natürlichen Wanderungen der Fische nicht zu schaden. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Fischereibehörde ein solches Absperren jedoch auf Antrag genehmigen. Ohne eine solche behördliche Erlaubnis ist das Schließen offener Gewässer verboten.