Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 21

Ist das Beseitigen von Röhricht- und Schilfbeständen erlaubt?

AJa, um sich einen Angelplatz zu schaffen
BJa, als genehmigte Pflegemaßnahme am Gewässer · richtig
CJa, um Ungezieferbrutstätten zu beseitigen
Warum · KI-ErklärungRöhricht- und Schilfbestände sind gesetzlich geschützte Biotope und wichtige Lebensräume für viele Tierarten. Eine Beseitigung ist daher grundsätzlich verboten und darf nur im Rahmen behördlich genehmigter Pflegemaßnahmen am Gewässer stattfinden. Eigenmächtige Eingriffe, etwa zur Schaffung eines Angelplatzes, sind streng untersagt.