Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 15

Wer ist Inhaber des Fischereirechts?

ADer Fischereischeininhaber
BDer Eigentümer / Fischereiberechtigte des Gewässers · richtig
CDer Staat
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht ist untrennbar an das Eigentum am Gewässergrundstück gebunden, weshalb der jeweilige Gewässereigentümer auch der Inhaber dieses Rechts ist. Dieser kann sein Recht selbst ausüben, verpachten oder Erlaubnisscheine an andere Personen ausgeben. Ein Fischereischein allein verleiht dir noch kein Fischereirecht, sondern weist lediglich deine persönliche Sachkunde nach.