Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 20

Was ist in Laichschongebieten verboten?

AJeder Fischfang und sonstige Beunruhigung der Fische · richtig
BNur die Entnahme von Fischlaich
CNur das Kahnfahren während der Laichzeit
Warum · KI-ErklärungLaichschongebiete dienen dem ungestörten Fortpflanzungserfolg der Fische. Daher ist dort jeglicher Fischfang untersagt und du darfst die Tiere auch nicht auf andere Weise beunruhigen. Beschränkungen nur auf die Entnahme von Laich oder auf das Kahnfahren würden den notwendigen Schutz der Bestände nicht gewährleisten.