Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 13

Wer ist berechtigt, Erlaubnisscheine auszustellen?

AVereinsmitglieder
BFischereipächter, Fischereirechtsinhaber · richtig
CFischereiaufseher
Warum · KI-ErklärungErlaubnisscheine dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die das Fischereirecht an dem Gewässer innehaben oder es gepachtet haben. Vereinsmitglieder oder Fischereiaufseher besitzen diese rechtliche Verfügungsgewalt über das Gewässer nicht und dürfen daher keine Erlaubnisse erteilen.