Wer ist berechtigt, Erlaubnisscheine auszustellen?
Warum · KI-ErklärungErlaubnisscheine dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die das Fischereirecht an dem Gewässer innehaben oder es gepachtet haben. Vereinsmitglieder oder Fischereiaufseher besitzen diese rechtliche Verfügungsgewalt über das Gewässer nicht und dürfen daher keine Erlaubnisse erteilen.