Welche Schonzeit hat die Zope gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist die Zope vom 1. April bis zum 31. Mai geschützt. Dieser Zeitraum deckt die Hauptlaichzeit der Art ab, damit sich die Bestände ungestört fortpflanzen können. Außerhalb dieser gesetzlichen Schonzeit darfst du sie unter Beachtung des Mindestmaßes beangeln.