Welche Schonzeit hat die Zährte gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern ist die Zährte laut Binnenfischereiverordnung vom 1. Mai bis zum 31. Juli geschont. Dieser Zeitraum schützt die Bestände während ihrer Fortpflanzungsphase. Außerhalb dieser Frist darfst du die Zährte unter Beachtung des Mindestmaßes beangeln.