Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1020

Welche Schonzeit hat die Zährte gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

A1. März bis 30. April
B1. Mai bis 31. Juli · richtig
C1. September bis 31. März
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern ist die Zährte laut Binnenfischereiverordnung vom 1. Mai bis zum 31. Juli geschont. Dieser Zeitraum schützt die Bestände während ihrer Fortpflanzungsphase. Außerhalb dieser Frist darfst du die Zährte unter Beachtung des Mindestmaßes beangeln.