Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1016

Welche Schonzeit hat die Quappe gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

A1. Januar bis 15. Februar · richtig
B1. März bis 30. April
C1. November bis 30. November
Warum · KI-ErklärungDie Quappe laicht im Hochwinter, weshalb ihre gesetzliche Schonzeit in den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Januar bis zum 15. Februar festgelegt ist. In diesem Zeitraum darfst du ihr nicht nachstellen, um den Fortbestand der Art während der Fortpflanzungsphase zu sichern.