Welche Schonzeit hat die Hasel gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungGemäß der Binnenfischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern ist die Hasel vom 1. März bis zum 31. Mai geschont. In diesem Zeitraum liegt die Hauptlaichzeit der Art, weshalb der Fang zum Schutz der Bestände verboten ist.