Welche Schonzeit hat der Lachs gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern ist der Lachs vom 1. September bis zum 31. März geschützt. Dieser Zeitraum deckt die Laichwanderung und das eigentliche Ablaichen der Fische im Herbst und Winter ab. Außerhalb dieser festgelegten Monate darfst du ihn unter Einhaltung des Mindestmaßes beangeln.