Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1014

Welche Schonzeit hat der Lachs gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

A1. Januar bis 15. Februar
B1. Februar bis 30. April
C1. September bis 31. März · richtig
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern ist der Lachs vom 1. September bis zum 31. März geschützt. Dieser Zeitraum deckt die Laichwanderung und das eigentliche Ablaichen der Fische im Herbst und Winter ab. Außerhalb dieser festgelegten Monate darfst du ihn unter Einhaltung des Mindestmaßes beangeln.