Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1022

Welche Schonzeit hat das Bachneunauge gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. März bis 31. Mai
C1. Mai bis 30. Juni
Warum · KI-ErklärungDas Bachneunauge ist in Mecklenburg-Vorpommern stark gefährdet und steht daher unter ganzjährigem Schutz. Du darfst diese Art zu keiner Zeit im Jahr beangeln oder entnehmen.