Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1017

Welche Schonzeit hat der Schlammpeitzger gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

A1. April bis 31. Juli · richtig
B1. Juni bis 31. August
C1. September bis 31. März
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern ist der Schlammpeitzger durch die Binnenfischereiverordnung geschützt. Seine Schonzeit erstreckt sich vom 1. April bis zum 31. Juli, um ihm eine ungestörte Fortpflanzung zu ermöglichen.