Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 722

Für wen ist ein Fischereischein nicht erforderlich?

AFamilienangehörige, die mit der zweiten Angelrute mitfischen
BPersonen, die den Fischereiausübungsberechtigten bei der Ausübung der Fischerei unterstützen · richtig
CGäste auf Einladung des Fischereirechtsinhabers bzw. Pächters
Warum · KI-ErklärungReine Helfer, die dich bei der Fischereiausübung unterstützen, benötigen keinen eigenen Fischereischein. Sie dürfen jedoch nur Hilfstätigkeiten wie das Keschern ausführen und nicht selbstständig angeln. Sobald Familienangehörige oder Gäste eine eigene Angel auswerfen, müssen auch sie einen gültigen Fischereischein besitzen.