Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 719

Wer stellt den Erlaubnisschein aus?

AFischereibehörde
BInhaber des Fischereirechts oder Pächter · richtig
CLandratsamt
Warum · KI-ErklärungDer Erlaubnisschein wird immer von der Person oder Organisation ausgestellt, die das Fischereirecht an dem jeweiligen Gewässer besitzt oder gepachtet hat. Behörden wie das Landratsamt erteilen hingegen den Fischereischein, vergeben aber keine privatrechtlichen Angelerlaubnisse für einzelne Gewässer.