Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 716

Muss der Inhaber eines Erlaubnisscheins einen gültigen Fischereischein besitzen?

AJa · richtig
BNur bei Abschluss des Erlaubnisvertrages
CNein
Warum · KI-ErklärungUm einen Erlaubnisschein nutzen zu dürfen, musst du zwingend einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Erlaubnisschein überträgt dir lediglich das Recht an einem bestimmten Gewässer zu angeln, ersetzt aber nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Fischereischein als Sachkundenachweis. Beide Dokumente musst du beim Angeln stets mitführen.