Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 718

Muss man bei der Ausübung der Fischerei den Erlaubnisschein mit sich führen?

AJa · richtig
BNein
CNein, man muss ihn lediglich besitzen
Warum · KI-ErklärungBeim Angeln musst du den Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer immer im Original bei dir tragen. Fischereiaufseher oder die Polizei können diesen jederzeit kontrollieren, weshalb das bloße Besitzen zu Hause nicht ausreicht.