Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 723

Bei welchen Pachtverträgen sind Abschluss, Änderung, Kündigung und Erlöschen unverzüglich der Fischereibehörde anzuzeigen?

ABei allen Pachtverträgen
BBei allen Pacht- und Erlaubnisverträgen, bei denen die Hegepflicht nicht auf den Pächter übertragen wird
CBei allen Pachtverträgen, bei denen die Hegepflicht vollständig auf den Pächter übertragen wird · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Fischereibehörde muss stets wissen, wer für die Hege und damit für den Schutz des Gewässers und der Fischbestände rechtlich verantwortlich ist. Geht diese Hegepflicht durch den Pachtvertrag vollständig auf dich als Pächter über, greift daher die gesetzliche Anzeigepflicht bei jedem Vertragsstatus.