Für welchen Zeitraum kann der Erlaubnisschein längstens ausgestellt werden?
Warum · KI-ErklärungNach dem Fischereigesetz für Baden-Württemberg darf ein Fischereierlaubnisschein für höchstens drei Jahre erteilt werden. Kürzere Gültigkeitsdauern wie Tages-, Wochen- oder Jahreskarten sind möglich, eine Ausstellung über diesen Maximalzeitraum hinaus ist jedoch unzulässig.