Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 720

Für welchen Zeitraum kann der Erlaubnisschein längstens ausgestellt werden?

ABis zu einem Jahr
BBis zu 3 Jahre · richtig
CBis zu 5 Jahre
Warum · KI-ErklärungNach dem Fischereigesetz für Baden-Württemberg darf ein Fischereierlaubnisschein für höchstens drei Jahre erteilt werden. Kürzere Gültigkeitsdauern wie Tages-, Wochen- oder Jahreskarten sind möglich, eine Ausstellung über diesen Maximalzeitraum hinaus ist jedoch unzulässig.