Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 717

Wem sind hegeübertragende Fischereipachtverträge anzuzeigen?

ADem Landratsamt
BDer Fischereibehörde · richtig
CDer Obersten Fischereibehörde
Warum · KI-ErklärungFischereipachtverträge, mit denen die Hegepflicht übertragen wird, musst du der zuständigen Fischereibehörde anzeigen. Diese prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und überwacht die ordnungsgemäße Hege der Gewässer. Andere Stellen wie das allgemeine Landratsamt oder direkt das Ministerium als oberste Instanz sind dafür nicht pauschal als Empfänger vorgesehen.