Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 724

Wem ist die erstmalige Erteilung eines „Fischereischeins auf Lebenszeit“ zu versagen?

APersonen, die kein eigenes Fischereirecht besitzen
BPersonen, die den Sachkundenachweis nicht erbracht haben · richtig
CPersonen, die keiner Fischereiorganisation angehören
Warum · KI-ErklärungFür die erstmalige Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit musst du die bestandene Fischerprüfung und damit deine Sachkunde nachweisen. Weder der Besitz eines eigenen Fischereirechts noch die Mitgliedschaft in einem Verein sind gesetzliche Voraussetzungen für den Schein.