Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 714

Sind Unterpachtverträge zulässig?

ANein
BJa, wenn dies im Pachtvertrag ausdrücklich vorgesehen ist · richtig
CJa, wenn die Fischereibehörde dem zustimmt
Warum · KI-ErklärungDie Weiterverpachtung eines Fischereirechts ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn der Eigentümer dies im ursprünglichen Pachtvertrag ausdrücklich gestattet hat. Ohne diese vertragliche Erlaubnis darfst du das Gewässer nicht an Dritte unterverpachten. Eine behördliche Genehmigung allein reicht hierfür nicht aus.