Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 715

Darf der Pächter eines Fischereirechts Erlaubnisverträge abschließen?

AOhne weiteres
BNur dann, wenn dies im Pachtvertrag ausdrücklich vereinbart ist · richtig
CNur mit Zustimmung der Fischereibehörde
Warum · KI-ErklärungAls Pächter darfst du Erlaubnisscheine an Dritte nur ausstellen, wenn dir dieses Recht im Pachtvertrag ausdrücklich eingeräumt wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, verbleibt diese Befugnis beim Verpächter. Eine behördliche Genehmigung ist dafür hingegen nicht erforderlich.