Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 713

Für welche Mindestdauer müssen hegeübertragende Fischereipachtverträge grundsätzlich abgeschlossen werden?

A10 Jahre
B12 Jahre · richtig
C14 Jahre
Warum · KI-ErklärungIn Baden-Württemberg müssen hegeübertragende Fischereipachtverträge grundsätzlich für eine Mindestdauer von 12 Jahren abgeschlossen werden. Diese lange Laufzeit soll sicherstellen, dass du als Pächter eine nachhaltige und langfristige Hege des Fischbestands planen und umsetzen kannst.