Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 523

Welche Dokumente sind bei der Ausübung des Fischfanges den Aufsichtspersonen zur Kontrolle auszuhändigen?

Adie Vereinsgewässerordnung und der Mitgliedsausweis eines Anglervereins
Bder Fischereischein und der Erlaubnisschein zum Fischfang · richtig
Cder Personalausweis und der Mitgliedsausweis eines Angelvereins

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungBeim Angeln musst du den staatlichen Fischereischein als Nachweis deiner Sachkunde sowie den Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitführen. Diese beiden Dokumente berechtigen dich zur Ausübung des Fischfangs und sind den Kontrollpersonen auf Verlangen vorzuzeigen. Vereinsdokumente oder der Personalausweis allein reichen als fischereirechtliche Legitimation nicht aus.