Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 519

In welchen Fällen wird zur Ausübung der Angelfischerei ein Erlaubnisschein zum Fischfang erforderlich?

Awenn der Ausübende nicht selbst Fischereiberechtigter ist · richtig
Bwenn während der Schonzeit gefischt werden soll
Cwenn der Ausübende keine Fischerprüfung absolviert hat

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungWenn du nicht selbst Inhaber des Fischereirechts an dem jeweiligen Gewässer bist, benötigst du die schriftliche Zustimmung des Berechtigten in Form eines Erlaubnisscheins. Fischereiberechtigte dürfen ihr eigenes Gewässer ohne diesen Erlaubnisschein beangeln, da sie das Recht bereits besitzen. Für alle anderen Angler ist dieser Erlaubnisschein neben dem Fischereischein zwingend vorgeschrieben.