Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 520

Was gilt nicht als eingefriedetes Grundstück?

Aein Grundstück, dessen Zaun leicht zu übersteigen ist
Bein Grundstück, dessen Betreten nicht durch Schilder untersagt ist
Ceingezäunte Viehweiden und Wiesen · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungAls eingefriedet gelten Grundstücke, deren Umgrenzung Menschen vom unbefugten Betreten abhalten soll. Eingezäunte Viehweiden und Wiesen dienen primär dem Ein- oder Aussperren von Tieren und stellen daher im fischereirechtlichen Sinne keine Einfriedung dar. Ein Zaun auf einem Wohngrundstück gilt hingegen auch dann als Einfriedung, wenn er leicht zu übersteigen ist oder Verbotsschilder fehlen.