Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 525

Muss ein Fischereiberechtigter für die Ausübung des Fischfangs in seinem Privatgewässer einen Fischereischein besitzen?

Aja, grundsätzlich · richtig
Bnein
Cja, aber nur für den Fang von Raubfischen

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungAuch wenn du an deinem eigenen Gewässer fischereiberechtigt bist, musst du grundsätzlich einen gültigen Fischereischein besitzen. Das Fischereirecht entbindet dich nicht von der Pflicht, die gesetzlich geforderte Sachkunde für den Fischfang nachzuweisen. Ausnahmen bestehen lediglich in ganz engen, gesetzlich geregelten Sonderfällen, die Fischart spielt dabei aber keine Rolle.