Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 517

Was ist beim Ablassen eines Gewässers zu beachten?

Adas Wasser muss schnell und restlos abgelassen werden
Bder zum Ablassen Berechtigte hat dies dem Fischereiberechtigten mindestens 10 Tage vorher anzuzeigen · richtig
Cdas Ablassen muss durch die Fischereigenossenschaft vorher genehmigt werden

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungWenn ein Gewässer abgelassen werden soll, muss der Berechtigte dies dem Fischereiberechtigten mindestens 10 Tage im Voraus mitteilen. Diese Frist gibt dem Fischereiberechtigten ausreichend Zeit, notwendige Maßnahmen zur Rettung und Bergung des Fischbestands zu organisieren. Ein unangekündigtes oder zu schnelles Ablassen würde den Fischen schaden und ist gesetzlich verboten.