Für welche Grundstücke gilt das Uferbetretungsrecht nicht?
Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht schützt die Privatsphäre und das Eigentum der Anwohner. Daher sind Gebäude sowie der unmittelbare Haus-, Wohn- und Hofbereich gesetzlich von diesem Betretungsrecht ausgenommen. Andere Flächen wie Viehweiden oder Campingplätze darfst du unter Beachtung der Sorgfaltspflicht hingegen betreten.