Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 518

Für welche Grundstücke gilt das Uferbetretungsrecht nicht?

Afür Campingplätze
Bfür eingezäunte Koppeln und Viehweiden
Cfür Gebäude und unmittelbar zum Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht schützt die Privatsphäre und das Eigentum der Anwohner. Daher sind Gebäude sowie der unmittelbare Haus-, Wohn- und Hofbereich gesetzlich von diesem Betretungsrecht ausgenommen. Andere Flächen wie Viehweiden oder Campingplätze darfst du unter Beachtung der Sorgfaltspflicht hingegen betreten.