Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 2033
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2033

Ist das Aussetzen nicht heimischer Fischarten z.B. aus einem Aquarium oder Gartenteich erlaubt?

Anein, es ist gemäß Sächsischer Fischereiverordnung verboten · richtig
Bja, da es die Artenvielfalt unserer Gewässer erhöht, gibt es hier kein Verbot
Cnein, außer es liegt ein Nachweis vor, dass diese Arten bereits in anderen Gewässern auftreten
Warum · KI-ErklärungDas Aussetzen gebietsfremder Fischarten ist nach der Sächsischen Fischereiverordnung streng verboten. Damit schützt du die heimischen Fischbestände vor Krankheiten, Parasiten sowie vor unkontrollierter Nahrungskonkurrenz.