Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 2030
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2030

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Atlantischer Stör in Sachsen folgendes Mindestmaß:

Akein Mindestmaß, ganzjährig geschont · richtig
B50 cm
C90 cm
Warum · KI-ErklärungDer Atlantische Stör ist in Sachsen vom Aussterben bedroht und genießt daher den höchstmöglichen Schutzstatus. Er ist ganzjährig geschont, weshalb für ihn kein Mindestmaß festgelegt ist. Solltest du einen Atlantischen Stör fangen, musst du ihn sofort und schonend zurücksetzen.