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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2031

Gilt die Fischereiverordnung losgelöst vom Sächsischen Fischereigesetz (SächsFischG)?

AJa, denn sie setzt vorrangig das Tierschutzgesetz um.
BJa, sie ist ein eigenständiges Recht, welches vom Sächsischen Fischereigesetz nicht berührt wird.
CNein, sie gilt nur im Rahmen des Sächsischen Fischereigesetzes. · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Fischereiverordnung baut direkt auf dem Sächsischen Fischereigesetz auf und konkretisiert dessen Vorgaben. Sie ist dem Gesetz rechtlich untergeordnet und kann daher niemals unabhängig davon gelten.