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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2028

Darf sich der Angler durch eine Person, die keinen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein besitzt, durch vorübergehendes Halten der Angelrute helfen lassen?

Aja
Bnein · richtig
Cja, wenn diese Person über 21 Jahre alt ist
Warum · KI-ErklärungDas Halten einer betriebsbereiten oder beköderten Angelrute gilt rechtlich bereits als Ausübung des Fischfangs. Personen ohne gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein dürfen solche fangfertigen Handlungen nicht durchführen, weshalb auch ein vorübergehendes Halten verboten ist.