Darf sich der Angler durch eine Person, die keinen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein besitzt, durch vorübergehendes Halten der Angelrute helfen lassen?
Warum · KI-ErklärungDas Halten einer betriebsbereiten oder beköderten Angelrute gilt rechtlich bereits als Ausübung des Fischfangs. Personen ohne gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein dürfen solche fangfertigen Handlungen nicht durchführen, weshalb auch ein vorübergehendes Halten verboten ist.