Anein, er unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit · richtig
Bja, außerhalb der Schonzeit vom 1. April - 30. September
Cja, sobald er das Mindestmaß von 12 cm erreicht hat
Warum · KI-ErklärungDer Edelkrebs ist in Sachsen stark gefährdet und durch eine ganzjährige Schonzeit geschützt. Du darfst ihn daher zu keiner Zeit des Jahres fangen oder entnehmen.