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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2027

Darf in Sachsen die Elektrofischerei von jedermann ausgeübt werden ?

Anein, sie darf nur vom Fischereiberechtigten im eigenen Gewässer ausgeübt werden
Bnein, das dürfen ausschließlich Personen, die einen Elektro-Bedienungsschein sowie die schriftliche Erlaubnis der Fischereibehörde und die Zustimmung des Fischereiausübungsberechtigten besitzen · richtig
Cja, wenn ein Erlaubnisschein für das zu befischende Gewässer sowie die Genehmigung der örtlichen Gemeindeverwaltung vorliegt
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei birgt erhebliche Gefahren für Mensch und Tier und ist deshalb streng reglementiert. Du benötigst dafür zwingend einen speziellen Elektro-Bedienungsschein als Fachkundenachweis. Zusätzlich musst du eine behördliche Erlaubnis sowie die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten vorweisen können.