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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2032

Hat eine rechtswidrig angelnde Person eine Ordnungswidrigkeit begangen, auch wenn nichts gefangen wurde?

Anein, erst wenn er sich eines Fisches angeeignet
Bja, das Führen fangfertiger Geräte am Gewässer ist bereits eine Ordnungswidrigkeit · richtig
Ces liegt im Ermessen des Fischereiberechtigten
Warum · KI-ErklärungBereits das Führen von fangfertigem Angelgerät an oder auf einem Gewässer gilt rechtlich als Ausübung der Fischerei. Wenn du dafür keine gültigen Dokumente besitzt, begehst du auch ohne gefangenen Fisch eine Ordnungswidrigkeit. Ein tatsächlicher Fangerfolg ist für den Tatbestand nicht erforderlich.