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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2025

Darf der Angler zum Fischfang lebende Köderfische verwenden?

Anein, das schließt das Sächsische Fischereigesetz aus · richtig
Bja, wenn der Köderfisch minderwertig ist
Cja, wenn der Köderfisch nicht gesetzlich geschützt ist
Warum · KI-ErklärungDas sächsische Fischereirecht verbietet die Verwendung lebender Köderfische beim Angeln grundsätzlich. Dieses Verbot dient dem Tierschutz, weshalb Ausnahmen auch für vermeintlich minderwertige oder nicht geschützte Arten ausgeschlossen sind.