Darf der Angelfischer an das Gewässer angrenzende Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Fischfang betreten und benutzen?
Warum · KI-ErklärungDu darfst diese Bauwerke zur Ausübung des Fischfangs grundsätzlich betreten, musst dabei aber immer bestehende Verbote oder Sicherheitsauflagen beachten. Wenn Schifffahrts- oder Eigentumsvorschriften das Betreten ausdrücklich untersagen, ist das Angeln an diesen Stellen nicht erlaubt.