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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2024

Darf der Angelfischer an das Gewässer angrenzende Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Fischfang betreten und benutzen?

Aja, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen · richtig
Bnein, nach dem Sächsischen Fischereigesetz gelten sie als fremde Grundstücke
Cja, auch wenn er nicht den Fischfang ausüben will
Warum · KI-ErklärungDu darfst diese Bauwerke zur Ausübung des Fischfangs grundsätzlich betreten, musst dabei aber immer bestehende Verbote oder Sicherheitsauflagen beachten. Wenn Schifffahrts- oder Eigentumsvorschriften das Betreten ausdrücklich untersagen, ist das Angeln an diesen Stellen nicht erlaubt.