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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1776

Der hier abgebildete Fisch hat 6 Barteln an der Oberlippe und die Färbung ist marmoriert. Was hat dieser Fisch für eine Schonzeit laut SächsFischVO?

Bild zu Frage 1776
Aganzjährig geschont · richtig
Bkeine Schonzeit
C15. April bis 30. Juni
Warum · KI-ErklärungDie Beschreibung mit den sechs Barteln und der marmorierten Färbung trifft auf die Schmerle zu. Da diese Art in Sachsen stark gefährdet ist, unterliegt sie laut der Sächsischen Fischereiverordnung einer ganzjährigen Schonzeit. Du darfst sie daher zu keiner Zeit des Jahres beangeln oder entnehmen.