Kann einer Person vor Vollendung des 9. Lebensjahres der Jugendfischereischein ausgestellt werden?
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen kann der Jugendfischereischein erst ab dem vollendeten 9. Lebensjahr ausgestellt werden. Vor diesem Alter ist die Erteilung gesetzlich ausgeschlossen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Fischereiverein ändert an dieser festen Altersgrenze nichts.