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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1691

Kann einer Person vor Vollendung des 9. Lebensjahres der Jugendfischereischein ausgestellt werden?

Anein · richtig
Bja, ohne Einschränkung
Cja, wenn diese einem Fischereiverein angehört
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen kann der Jugendfischereischein erst ab dem vollendeten 9. Lebensjahr ausgestellt werden. Vor diesem Alter ist die Erteilung gesetzlich ausgeschlossen. Auch eine Mitgliedschaft in einem Fischereiverein ändert an dieser festen Altersgrenze nichts.