Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Nase in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Nase grundsätzlich ganzjährig geschont, weshalb es für die meisten Gewässer kein Mindestmaß gibt. Eine Ausnahme besteht ausschließlich für die Elbe, wo sie mit einem Mindestmaß von 40 cm beangelt werden darf.