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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1688

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Nase in Sachsen folgendes Mindestmaß:

A20 cm
Bkein Mindestmaß festgelegt
C40 cm, gilt aber nur für die Elbe · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Nase grundsätzlich ganzjährig geschont, weshalb es für die meisten Gewässer kein Mindestmaß gibt. Eine Ausnahme besteht ausschließlich für die Elbe, wo sie mit einem Mindestmaß von 40 cm beangelt werden darf.