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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1687

Dürfen Sie als Angler auch Enten oder andere Wasservögel fangen?

Aja, auf dem Wasser lebende Tiere unterliegen auch dem Fischereirecht
Bnein, es sei denn es handelt sich um fischfressende Wasservögel, die dem Fischereirecht unterliegen
Cnein · richtig
Warum · KI-ErklärungAls Angler berechtigt dich dein Erlaubnisschein ausschließlich zum Fang von Fischen und anderen dem Fischereirecht unterliegenden Wassertieren. Wasservögel wie Enten unterliegen dem Jagdrecht und dürfen von dir keinesfalls gefangen oder bejagt werden.