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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1686

Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?

Anein, Hochwasserereignisse rechtfertigen keine Aneignung von Fischen auf privaten Grundstücken
Bja, sobald das Wasser auf dem überfluteten Grundstück länger als acht Tage mit dem Fluss nicht mehr in Verbindung steht · richtig
Cja, aber nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde
Warum · KI-ErklärungNach dem sächsischen Fischereirecht geht das Aneignungsrecht an den Fischen auf dich als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten über, wenn das Wasser nach einer Überschwemmung die Verbindung zum Fluss verliert. Voraussetzung dafür ist, dass diese Trennung vom Hauptgewässer länger als acht Tage ununterbrochen anhält. Erst nach Ablauf dieser Frist darfst du die zurückgebliebenen Fische auf deinem Grundstück fangen und behalten.