Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?
Warum · KI-ErklärungNach dem sächsischen Fischereirecht geht das Aneignungsrecht an den Fischen auf dich als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten über, wenn das Wasser nach einer Überschwemmung die Verbindung zum Fluss verliert. Voraussetzung dafür ist, dass diese Trennung vom Hauptgewässer länger als acht Tage ununterbrochen anhält. Erst nach Ablauf dieser Frist darfst du die zurückgebliebenen Fische auf deinem Grundstück fangen und behalten.