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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1618

Wozu kann die Fischereibehörde Fischschonbezirke ausweisen?

Aum den betreffenden Gewässerabschnitt vor Verunreinigung zu schützen
Bzur Erhaltung von bedrohten Fischarten, ihrer Laichplätze und Winterlager · richtig
Czur Erhaltung stabiler Friedfischpopulationen (Beutepopulationen)
Warum · KI-ErklärungFischschonbezirke dienen dem gezielten Schutz bedrohter Fischarten in besonders sensiblen Lebensphasen oder Bereichen. Die Behörde sichert damit wichtige Laichplätze, Winterlager oder Rückzugsgebiete, um den Bestand dieser Arten langfristig zu erhalten. Für den allgemeinen Schutz vor Verunreinigungen sind hingegen andere Gesetze und Behörden zuständig.