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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1626

Was hat gemäß einer guten fachlichen Praxis nach dem Landen eines maßigen Fisches, der für den Verzehr bestimmt ist sofort zu geschehen?

AFangbucheintragung mit Längen- und Gewichtsbestimmung
Bsofortiges Entweiden
CBetäuben und Töten durch Kehlschnitt · richtig
Warum · KI-ErklärungNach dem Landen eines maßigen Speisefisches musst du diesen aus Tierschutzgründen unverzüglich betäuben und durch einen Herz- oder Kehlschnitt töten. Erst nach dem vollständigen Töten darfst du den Fisch versorgen oder Messungen und Eintragungen im Fangbuch vornehmen.